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Steuertipps für Selbstständige: So sparen Sie Steuern zum Jahreswechsel

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Jetzt ist die perfekte Zeit für Selbstständige, um sich auf die Steuererklärung vorzubereiten und Steuervorteile zu nutzen. Mit den richtigen Tipps können Sie nicht nur für das Jahr 2024, sondern auch für 2025 erhebliche Einsparungen erzielen. Hier sind zehn wichtige Steuertipps, die Ihnen helfen, Ihre Steuerlast zu optimieren.

Wichtige Erkenntnisse

  • Zahlung mit EC-Karte oder Kreditkarte: Betriebliche Einkäufe im Dezember 2024 können als Betriebsausgabe erfasst werden, auch wenn die Abbuchung erst im Januar 2025 erfolgt.
  • Zehn-Tage-Regel: Zahlungen, die bis zum 10. Januar 2025 fällig sind, müssen in der Gewinnermittlung 2024 berücksichtigt werden.
  • Fahrtenbuch ab 2025: Ein steuerlich anerkanntes Fahrtenbuch kann helfen, Steuern zu sparen, wenn der Privatanteil zu hoch ist.
  • Degressive Abschreibung: Nutzen Sie die degressive Abschreibung für Wirtschaftsgüter, die bis Ende 2024 angeschafft werden.
  • Investitionsabzugsbetrag (IAB): Bilden Sie einen IAB, um zukünftige Investitionen gewinnmindernd zu erfassen.
  • Sonderabschreibung von 20 %: Unternehmer können für bestimmte Anschaffungen im Jahr 2024 eine Sonderabschreibung von 40 % geltend machen.
  • Kleinunternehmerregelung: Überprüfen Sie Ihren Umsatz, um zu entscheiden, ob Sie zur Regelbesteuerung wechseln müssen.

Zahlung mit EC-Karte oder Kreditkarte

Betriebliche Einkäufe, die im Dezember 2024 mit Kreditkarte oder EC-Karte bezahlt werden, können noch im Jahr 2024 als Betriebsausgabe erfasst werden. Wichtig ist, den Abrechnungsbeleg aufzubewahren, um den Kauf nachzuweisen.

Zehn-Tage-Regel beachten

Wer Zahlungen leistet, die regelmäßig anfallen und bis zum 10. Januar 2025 fällig sind, muss diese bereits in der Gewinnermittlung 2024 als Betriebsausgabe berücksichtigen. Dazu zählen Mieten, Telefonkosten und Versicherungsbeiträge.

Fahrtenbuch führen

Ab 2025 sollten Selbstständige ein Fahrtenbuch führen, wenn der Privatanteil nach der 1 %-Methode zu hoch ist. Dies kann helfen, die Steuerlast zu senken.

Degressive Abschreibung nutzen

Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. April 2024 und dem 31. Dezember 2024 angeschafft werden, kann die degressive Abschreibung angewendet werden. Diese Methode führt anfangs zu höheren Betriebsausgaben.

Investitionsabzugsbetrag (IAB) neu bilden

Planen Sie Investitionen für 2025 bis 2027? Dann können Sie in der Einnahmen-Überschussrechnung 2024 einen IAB von bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten gewinnmindernd erfassen, sofern der Gewinn im Jahr 2024 nicht höher als 200.000 Euro ist.

Computer und Software sofort abschreiben

Wer Computer und Software im Jahr 2024 anschafft, kann die Kosten in voller Höhe als Betriebsausgaben in der Gewinnermittlung 2024 berücksichtigen, selbst wenn die Anschaffung erst im Dezember erfolgt.

Sonderabschreibung von 20 %

Unternehmer, deren Gewinn im Jahr 2023 unter 200.000 Euro lag, können für bestimmte Anschaffungen im Jahr 2024 eine Sonderabschreibung von 40 % geltend machen. Dies gilt auch für Anschaffungen, die im Dezember 2024 getätigt werden.

Kleinunternehmer: Übergang zur Regelbesteuerung

Kleinunternehmer sollten ihren Gesamtumsatz 2024 ermitteln. Liegt dieser über 25.000 Euro, müssen sie ab 1. Januar 2025 auf die Regelbesteuerung umsteigen.

Regelbesteuerung: Übergang zum Kleinunternehmer

Selbstständige, deren Nettoumsatz 2024 unter 25.000 Euro liegt, können ab 2025 die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dies bedeutet, dass sie keine Umsatzsteuer mehr zahlen müssen, jedoch auch keinen Vorsteuerabzug haben.

Mit diesen Tipps können Selbstständige ihre Steuerlast effektiv reduzieren und sich optimal auf den Jahreswechsel vorbereiten.

Quellen

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