Seit dem 1. August 2022 können Gründer in Deutschland ihre GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) bequem online gründen. Diese gesetzliche Neuerung, die durch das "Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)" ermöglicht wurde, vereinfacht den Gründungsprozess erheblich und spart Zeit sowie Kosten. Die Notwendigkeit eines persönlichen Notarbesuchs entfällt, was besonders für Start-ups von Vorteil ist.
Wichtige Erkenntnisse
- Gründung einer GmbH oder UG jetzt online möglich.
- Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags erfolgt digital.
- Erforderlich ist ein elektronischer Personalausweis mit Online-Funktion.
- Ab 2023 auch Gründungen mit Sacheinlagen möglich.
Die digitale Gründung im Detail
Mit der Einführung der Online-Gründung können Gesellschafter nun den Gesellschaftsvertrag und die erforderlichen Beschlüsse ohne physische Anwesenheit bei einem Notar unterzeichnen. Dies ist besonders vorteilhaft für Gesellschafter, die an verschiedenen Standorten leben.
Die wichtigsten Schritte zur Online-Gründung sind:
- Vorbereitung der Dokumente: Die Gesellschafter müssen alle erforderlichen Unterlagen digital vorbereiten.
- Videokonferenz mit dem Notar: Die Beurkundung erfolgt über ein sicheres Videokommunikationssystem, das von der Bundesnotarkammer bereitgestellt wird.
- Elektronische Signatur: Die Unterschriften werden durch qualifizierte elektronische Signaturen geleistet.
Voraussetzungen für die Online-Gründung
Um die Online-Gründung in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Deutscher elektronischer Personalausweis: Dieser muss die Online-Ausweisfunktion aktiviert haben.
- Sichere Videokommunikation: Private Anbieter wie Zoom oder Skype sind nicht zulässig; es muss ein von der Bundesnotarkammer genehmigtes System verwendet werden.
Erweiterungen ab 2023
Ab dem Jahr 2023 wird die Möglichkeit der Online-Gründung auch auf Gesellschaften ausgeweitet, die ihr Stammkapital in Form von Sacheinlagen, wie z.B. Fahrzeugen, einbringen. Dies wird den Gründungsprozess weiter vereinfachen und mehr Flexibilität bieten.
Online-Anmeldung und Veröffentlichung von Unternehmenszahlen
Zusätzlich zur Gründung können auch die Anmeldungen zum Handelsregister und die Veröffentlichung von Bilanzzahlen online erfolgen. Die notarielle Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung kann nun ebenfalls digital durchgeführt werden, was den gesamten Prozess erheblich beschleunigt.
Die Veröffentlichung von Unternehmenszahlen erfolgt nun direkt beim Unternehmensregister, was die bisherigen Anforderungen an die Einreichung beim Bundesanzeiger vereinfacht.
Fazit
Die Möglichkeit, eine GmbH oder UG online zu gründen, stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Digitalisierung des Unternehmensrechts in Deutschland dar. Diese Neuerung erleichtert nicht nur den Gründungsprozess, sondern fördert auch die Gründung von Start-ups und kleinen Unternehmen, indem sie Zeit und Kosten spart. Die digitale Transformation in der Unternehmensgründung ist ein Schritt in die Zukunft, der viele neue Möglichkeiten eröffnet.
Quellen
- Jetzt lässt sich eine GmbH auch online gründen, Handwerksblatt.